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Gründung in der Schweiz
Die Schweizer AG, auch SA, PLC oder Société Anonyme genannt, ist eine der zuverlässigsten und höchstangesehenen Gesellschaftsformen.
Jedoch müssen Sie wissen dass solche Firmen auch besonders kompliziert ohne ein herausragendes Netzwerk von Experten, Know-How und Fachkompetenz zu gründen sind.
Die Schweiz ist allgemein bekannt für ihre starke Wirtschaft, ihr Niedrigsteuersystem und stabile politische Lage. Aus diesen und mehr Gründen entscheiden sich immer mehr internationale Gesellschaften eine Schweizer Niederlassung zu eröffnen.
Es gibt einige Wege in der Schweiz zu Gründen. Die üblichen sind die GmbH und die AG. In diesem Artikel bieten wir Ihnen praktische Informationen zur Gründung in diesen Gesellschaftsformen.
GmbH:
1. Name – Eine GmbH kann ihren Namen beliebig wählen so lange er den Gesetzen entspricht und kein geistiges Eigentum anderer verletzt. Nach dem Namen muss der Zusatz GmbH geführt werden.
2. Adresse – Wenn Sie eine GmbH gründen möchten brauchen Sie eine Adresse in der Schweiz. Diese kann durch Mieten einer Bürofläche oder wie oft gemacht durch Nutzung einer fremden Adresse (üblicherweise Anwalts- oder Buchhaltungsfirmen, teilweise Managementfirmen).
3. Bankkonto – Nach Erhalt einer Adresse muss man ein Bankkonto für die Firma eröffnen. Dies wird in zwei Schritten erledigt – zunächst temporär für üblicherweise 3 Monate ein Kapitalkonto welches die gesetzlich nötige Mindesteinlage für die Gründung der Gesellschaft hält. Stand heute (2010) beträgt die Mindesteinlage für eine GmbH 20.000 CHF (Schweizer Franken).
4. Gesellschaftervertrag/Notar – Wie in den meisten Ländern benötigt eine Gesellschaft einen Gesellschaftervertrag und Direktoren. Der Gesellschaftervertrag muss in einer der Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst sein. Die Mindestanzahl Direktoren in einer GmbH ist einer. Der Direktor muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben und Inhaber eines Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung) oder höher sein. Wenn sie erstellt ist muss der Gesellschaftervertrag zur Genehmigung an einen Kantonsnotar geschickt werden. Dieser wird dann eine Versammlung der Direktoren und Anteilsinhaber einberufen und wenn er entscheidet dass alles formal korrekt ist den Gesellschaftervertrag an das Schweizer Register weiterleiten.
5. Der Registrar – Nach dem Treffen mit dem Notar, und vorausgesetzt die Dokumente sind in Ordnung, werden diese für eine letzte Überprüfung und zur Eintragung an das Register weitergeleitet.
6. Bankkonto – Nach Erhalt der Genehmigung vom Registrar ist die Gesellschaft gegründet. Jetzt muss das Kapitalkonto bei der Bank als normales Geschäftskonto wiedereröffnet werden.
AG:
Die Schritte zur Gründung einer AG sind bis bis auf die Höhe des Gründungskapitals – welches zur Zeit (2010) 100.000 CHF (Schweizer Franken) beträgt – mit der Gründung einer GmbH identisch.
• Wenn man in der Schweiz eine Gesellschaft gründet muss man die Kosten sowie Notargebühren, Anwaltsgebühren, Registergebühren und andere Zahlungen berücksichtigen.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen ist nicht nur die Mindesthöhe des Gründungskapitals sondern auch die Haftung der Anteilseigner. In einer GmbH (welche häufig für kleine bis mittelgroße Firmen verwendet wird) ist jede Person die einen Anteil hält gesamtschuldnerisch für die Forderungen an die Gesellschaft haftbar. Jedoch nur für den Fall dass das eingetragene Kapital nicht tatsächlich eingezahlt wurde. Dies ist bei der AG nicht der Fall wo die Gesellschafter nur für den im Gesellschaftervertrag angegebenen Betrag und nicht persönlich für die Forderungen an die Gesellschaft haftbar sind.
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Zeitrahmen: In den meisten Fällen benötigt der vollständige Gründungsprozess 3-4 Wochen obwohl unsere Dienstleister sehr effektiv arbeiten und wir zuversichtlich sind die Anmeldung in 2-3 Wochen zu erledigen.
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